Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der wayves consulting GmbH
Stand: 01/2025
Ausschließlich zur besseren Lesbarkeit wird in den vorliegenden AGB auf die Verwendung einer geschlechtsspezifischen Schreibweise verzichtet. Wo immer möglich, streben wir eine geschlechtsneutrale Formulierung an. Alle Personenbezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral angesehen werden.
Diese AGB gelten ergänzend zu allen vertraglichen Modalitäten der wayves consulting GmbH. Entgegenstehende oder abweichende Regelungen werden nur dann anerkannt, wenn die wayves consulting GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäften zwischen der wayves consulting GmbH und dem Auftraggeber, ohne dass noch einmal gesondert darauf hingewiesen werden muss.
§ 1 – Grundsätze der Zusammenarbeit / Allgemeine Bestimmungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeit der wayves consulting GmbH insbesondere dadurch zu unterstützen, dass durch ihn zu treffende Entscheidungen (Ablehnung oder Annahme von Bewerbenden, Terminvereinbarungen etc.) zeitnah an die wayves consulting GmbH kommuniziert werden.
Angebote der wayves consulting GmbH erfolgen freibleibend.
Die Honoraransprüche der wayves consulting GmbH bestehen unabhängig davon, welche Position beim Auftraggeber die durch die wayves consulting GmbH vorgestellte Person letztlich bekleidet. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, sofern die vorgestellte Person bei einem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG eingestellt wird.
Werden im Rahmen eines Suchauftrages weitere Positionen beim Auftraggeber oder bei einem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit durch die wayves consulting GmbH vorgestellten Bewerbenden besetzt, so entsteht ein weiterer Honoraranspruch der wayves consulting GmbH gemäß der vorliegenden AGB bzw. etwaiger Einzelvereinbarungen.
Der Bewerbende gilt als durch die wayves consulting GmbH "identifiziert", sobald die wayves consulting GmbH den Namen des Auftraggebers genannt hat. Ist der Bewerbende beim Auftraggeber bereits namentlich bekannt, so ist dies der wayves consulting GmbH innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen (Anzeigepflicht).
Die abschließende Prüfung der Eignung eines Bewerbenden, insbesondere im Hinblick auf Zeugnisse und Referenzen, obliegt dem Auftraggeber. Zeugnisse und Referenzen können auf Wunsch über die wayves consulting GmbH angefordert werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Reisekosten von Bewerbenden, die im Rahmen von Vorstellungsgesprächen anfallen, zu erstatten. Hierzu teilt der Auftraggeber der wayves consulting GmbH seine Reisekostenrichtlinie mit.
Die genannten Verrechnungssätze und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Für die Zeit des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnungen sind ausschließlich bei von der wayves consulting GmbH anerkannten, unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber ausschließlich dann befugt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur bei ausdrücklicher Annahme durch die wayves consulting GmbH Anwendung. Individuelle, schriftlich festgehaltene Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§ 2 – Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
Der Auftraggeber hat die personenbezogenen Daten der durch die wayves consulting GmbH vorgestellten Personen dem Datenschutzrecht entsprechend zu verarbeiten.
Der Auftraggeber hat sämtliche Informationen über die vorgestellten Personen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Besetzung des Arbeitsplatzes zu nutzen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der wayves consulting GmbH Unterlagen, Informationen oder sonstige Daten über von der wayves consulting GmbH vorgestellte Bewerbende an Dritte weiterzugeben.
Dateien und Informationen von abgelehnten Bewerbenden sind innerhalb der gesetzlichen geltenden Frist, längstens aber nach sechs Monaten, zu löschen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Unterlagen, Daten und Informationen, die für die Auftragsausführung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Die wayves consulting GmbH sichert eine vertrauliche Behandlung sämtlicher Informationen zu. Diese werden ausschließlich zur Vermittlungstätigkeit genutzt.
Die wayves consulting GmbH bewahrt über alle vom Auftraggeber als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen Stillschweigen.
§ 3 – Personalvermittlung
Für einen durch die wayves consulting GmbH initiierten Abschluss eines Arbeitsvertrages, erhält die wayves consulting GmbH je nach Ausgestaltung des konkreten Auftrags und der gewünschten Dienstleistung ein Honorar, welches schriftlich festzuhalten ist.
Ist kein Honorar vereinbart, erhält die wayves consulting GmbH bei einem durch sie initiierten Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Honorar in Höhe von 27 % des Bruttojahreseinkommens des vorgestellten Bewerbenden.
Das Honorar wird mit Unterschrift des Arbeitsvertrages durch den Bewerbenden fällig. Der Honoraranspruch besteht innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Bewerbenden (maßgeblich ist das Absendedatum der Personalunterlagen) sofern innerhalb dieser Frist ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis entstanden ist. Dabei ist es nicht von Relevanz, ob der Arbeitsvertrag tatsächlich zur Ausführung gelangt. Der Auftraggeber hat innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die Vermittlung durch die wayves consulting GmbH nicht kausal für die Einstellung war.
Die Berechnung des Honorars richtet sich nach der Höhe des Bruttojahreseinkommens. Bei der Berechnung des Bruttojahreseinkommens sind freiwillig gezahlte zusätzliche Monatsgehälter, Gratifikationen und vertragliche Bonusregelungen mit einzubeziehen. Die wayves consulting GmbH ist zur Überprüfung des konkreten Bruttojahreseinkommens berechtigt, Einsicht in den Arbeitsvertrag sowie sämtliche Zusatzvereinbarungen zu nehmen.
Der Auftraggeber informiert die wayves consulting GmbH unaufgefordert und unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages mit einem Bewerbenden und erteilt unaufgefordert Informationen über das Bruttojahreseinkommen gemäß Ziffer 5. Erteilt der Auftraggeber keine Auskunft, so legt die wayves consulting GmbH diejenige Vergütung zugrunde, die der Bewerbende bei seiner Vorstellung als Bruttojahresgehaltswunsch genannt hat.
§ 4 – Interim Projekt Management / Beratung
Die wayves consulting GmbH übernimmt als selbstständiger Dienstleister in eigener Verantwortung die Durchführung von Interim Management und Beratungsprojekten und wird hierzu Interim Projekt Manager/Berater mit der Durchführung der Leistungen beauftragen.
Beschaffung und Auswahl des Interim Projekt Managers/Beraters obliegt der wayves consulting GmbH. Der Auftraggeber hat für den Interim Projekt Manager/Berater einen entsprechenden Rahmen zu schaffen, damit dieser seiner Tätigkeit nachkommen kann.
Die Tätigkeiten auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages werden durch die wayves consulting GmbH und den Interim Projekt Manager/Berater ausschließlich auf selbstständiger Basis ausgeübt. Ein Anstellungsverhältnis kommt nicht zustande.
Der Auftraggeber bestätigt die vom Interim Projekt Manager/Berater abgeleistete Zeit durch Unterschrift auf wöchentlichen Berichten des Interim Projekt Managers/Beraters. Diese Wochenberichte bilden die Grundlage zur Rechnungsstellung.
Die wayves consulting GmbH ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die geplante Einsatzdauer einseitig zu verkürzen oder den Interim Projekt Manager/Berater ersatzlos vom Einsatz beim Auftraggeber abzuziehen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht für den Auftraggeber nicht. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag geregelt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, es während der Phase der Projektanbahnung zu unterlassen, mit den durch die wayves consulting GmbH vorgestellten Interim Projekt Managern/Beratern selbstständig Kontakt aufzunehmen. Selbiges gilt für sechs Monate nach Vorstellung des Interim Projekt Managers/Beraters durch die wayves consulting GmbH, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass bereits vor Kontaktherstellung durch die wayves consulting GmbH eine Geschäftsbeziehung zu dem Interim Projekt Manager/Berater bestand. Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot hat der Auftraggeber der wayves consulting GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Nettotagessatzes des mit dem Interim Projekt Manager/Berater vereinbarten Nettotagessatzes zu zahlen. Bei einem Festpreis werden 15% des Festpreises als Vertragsstrafe fällig.
Der Auftraggeber informiert die wayves consulting GmbH unaufgefordert und unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages mit einem Interim Projekt Manager/Berater.
§ 5 – Haftungsausschluss
Die wayves consulting GmbH haftet nur für Schäden, die durch die wayves consulting GmbH oder deren Mitarbeitende vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die wayves consulting GmbH nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Die wayves consulting GmbH haftet unbeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Handeln.
§ 6 – Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorliegenden Regelungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nach Möglichkeit werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzt, die einen annähernd gleichen wirtschaftlichen Zweck erreichen.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von der wayves consulting GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Dem Auftraggeber stehen von ihm wirtschaftlich beherrschte und verbundene Unternehmen gleich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweise zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die wayves consulting GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.